Internet / Gäste-WLAN
Liebe Feriengäste,
gerne stellen wir Ihnen unseren Internetzugang kostenlos zur Verfügung.
Die Zugangsdaten erhalten Sie mit der Schlüsselübergabe. Zusätzlichen finden Sie die Zugangsdaten auch in der Gästeinfo, die im Haus ausliegt.
Zu Ihrer Vorabinformation haben wir im folgenden die Nutzungsordnung für das Gäste-WLAN aufgeführt. Sollten Sie mit den folgenden Ausführungen nicht einverstanden sein, sollten Sie das Internet im Ferienhaus nicht nutzen.
1. Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung
Der Eigentümer/Vermieter betreibt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferien- haus eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mit- benutzung wird als unentgeltliche Serviceleistung des Eigentümers gewährt und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Eigentümer/Ver- mieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Eigentümer/Vermieter behält sich ins- besondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten
Sämtliche Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
3. Hinweise, Gefahren der WLAN-Nutzung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgen kann.
Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Eigentümer/Vermieter, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Der Eigentümer/Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangt.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechts- geschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbe- sondere:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Gast stellt den Eigentümer/Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber auf diesen Umstand hin. Sollte der Eigentümer/Vermieter durch die Verwendung des Internetzugangs durch den Nutzer aus irgendeinem Grund Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der Nutzer verpflichtet, den Eigentümer/Vermieter diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder bei Verdacht eines Verstoßes kann die Verwendung des Internets jederzeit ohne Angabe von Gründen gesperrt werden. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen. Durch die Zurverfügungstellung des WLAN-Zugangs gelten die Eigentümer/Vermieter gemäß § 3 Nr. 6 TKG als Dienstanbieter und hätten nach § 88 Abs. 1, 2 TKG das Fernmeldegeheimnis zu be- achten. Mit der Nutzung des Internetzugangs befreien Sie uns davon. Wir werden die Daten bei einem Rechtsstreit an berechtigte Dritte weitergeben. Wir möchten insbesondere darauf hinweisen, dass alle Verbindungen ins Internet gespeichert werden (MAC-Adresse, Datum/Uhrzeit).
Mit dem Einloggen ins WLAN stimmt der Nutzer der Nutzungsvereinbarung zu. Diese Nutzungsvereinbarung versteht sich für die Gäste, welche den Internetzugang im Ferienhaus Freiraum nutzen als verbindlich und ist in diesem Fall ein Bestandteil des Mietvertrages.
Mit der Nutzung unseres Gäste-WLan erklären Sie sich mit der oben aufgeführten Nutzungsordnung einverstanden.
Wir wünschen einen schönen Urlaub.